Rechtsprechung
VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebührenpflicht (Beginn und Ende); Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes; Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (Beginn und Ende); Säumniszuschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 02.06.2010 - AN 14 K 10.00314
- VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VGH Bayern, 04.02.2003 - 12 C 02.1942
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942 und vom 28. April 2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. April 2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942).
- VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942 und vom 28. April 2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. April 2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942).
- BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die …
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94; Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 2237/09).
- BVerfG, 01.07.2009 - 1 BvR 560/08
Verletzung des Grundrechts auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 …
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Letzteres ist anzunehmen, wenn zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Beantragenden ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 19 C 08.3012). - BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09
Keine Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) …
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren ist nur in eng begrenztem Rahmen zulässig (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94; Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 BvR 2237/09). - VGH Bayern, 12.01.2009 - 19 C 08.3012
Verspätete Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag; unzulässige …
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Letzteres ist anzunehmen, wenn zur Klärung des Sachverhalts eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des die Bewilligung von Prozesskostenhilfe Beantragenden ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 1 BvR 560/08; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 19 C 08.3012). - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 1439/88
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Prozesskostenhilfe muss danach nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Frage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig erscheint (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 1439/88). - VGH Bayern, 28.12.2004 - 12 CE 04.2960
Auszug aus VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Als Zeitpunkt der Entscheidungsreife wird - bei Vorliegen eines vollständigen Prozesskostenhilfe-Antrages (der u. a. die Darstellung des Streitverhältnisses unter Angabe der Beweismittel im Sinne des § 117 Abs. 2 ZPO und die Vorlage der Erklärung gemäß § 117 Abs. 2 ZPO umfasst) - grundsätzlich der Zeitpunkt nach Eingang der Behördenakten und der (Klage- bzw. Antrags-)Erwiderung angenommen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Dezember 2004 - 12 CE 04.2960 u. a.).